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Gemeinschaftskunde

Schwerpunkte

Gemeinschaftskunde – das Fach mit Verfassungsrang

Artikel 21 Grundgesetz

(1) Die Jugend ist in den Schulen zu freien und verantwortungsfreudigen Bürgern zu erziehen und an der Gestaltung des Schullebens zu beteiligen.

(2) In allen Schulen ist Gemeinschaftskunde ordentliches Lehrfach.

(Quelle: Verfassung des Landes Baden-Württemberg)

Dieser besonderen Bedeutung, die dem Fach Gemeinschaftskunde als einziges Schulfach in Baden-Württemberg mit Verfassungsrang zukommt, sind wir uns bewusst und den Auftrag, „(d)ie Jugend (…) zu freien und verantwortungsfreudigen Bürgern zu erziehen“ (vgl. Verfassung des Landes Baden-Württemberg) nehmen wir sehr ernst.

Im Unterricht legen wir daher großen Wert auf die Einhaltung des sogenannten „Beutelsbacher Konsens“ (vgl. www.lpb-bw.de/beutelsbacher-konsens/ (Stand: November 2020): Kontroversität, Pluralismusgedanke und Vermittlung demokratischer Werte, Menschenwürde und Gleichberechtigung sind Bestandteil jeder Unterrichtsstunde.

Unterrichtet wird Gemeinschaftskunde am HGH in Klasse 8 und 10 einstündig, in Klasse 9 zweistündig. In der Oberstufe kann Gemeinschaftskunde als fünfstündiges Leistungsfach oder als zweistündiges Basisfach für zwei Kurshalbjahre (im Wechsel mit Geografie) gewählt werden.

Text: Lena Jech

Und zum Schluss noch zwei Zitate, die einiges über unser Fach ausdrücken:

"Von jeder Wahrheit ist das Gegenteil genauso wahr." (Hermann Hesse)

"Wo Freiheit, Menschenrechte und Pluralismus sind, da ist Europa." (R. v. Weizsäcker)