- bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern durch die Erziehungsberechtigten
- bei volljährigen Schülerinnen und Schülern durch sich selbst möglich
- Verwenden Sie dieses Formular nicht für Unterrichtsbefreiungen, Beurlaubungen oder für eine Kontaktaufnahme aus anderen Gründen
Keine Gründe für eine „Krankmeldung“ sind:
- Führerscheinprüfungen oder Fahrstunden
- Unterrichtsbefreiungen, die ausschließlich den Sportunterricht betreffen
- privat / familiär bedingte Abwesenheiten
- Arzttermine
In Fällen, die keine „Krankmeldung“ betreffen, richten Sie bitte unter Abgabe von Gründen einen „Antrag auf Befreiung vom Unterricht“ an die Klassenleitung Ihres Kindes, sofern diese eine Dauer von nicht mehr als zwei Unterrichtstagen betreffen und terminlich nicht an Ferien oder Feiertage grenzen.
Anträge auf „Befreiung vom Unterricht“, die über die Dauer von zwei Unterrichtsagen hinausgehen und/oder terminlich an Ferien oder Feiertage grenzen, richten Sie bitte unter Angabe von Gründen an die Schulleitung.
Bitte denken Sie daran, Anträge auf „Befreiungen vom Unterricht“ mit einer Vorlaufszeit von mindestens zwei Unterrichtswochen einzureichen.
Kann Ihr Kind nicht aktiv am Sportunterricht teilnehmen, informieren Sie bitten den/die Sportlehrer/in.
Im Fall, dass sich Ihr Kind im Verlauf eines Schultages über das Sekretariat wegen Krankheit hat entlassen lassen, füllen Sie das Krankmeldungsformular bitte rückwirkend aus.