Krankmeldung
- bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern durch die Erziehungsberechtigten
- bei volljährigen Schülerinnen und Schüler durch sich selbst möglich
Die Schule ist am ersten Tag der Erkrankung Ihres Kindes bis spätestens 07:30 Uhr zu informieren.
Bitte beachten Sie:
- Diese Krankmeldung darf ausschließlich von den Erziehungsberechtigten vorgenommen werden. Ausnahme: Volljährige SchülerInnen können sich auch selbst krankmelden und entschuldigen.
- Verwenden Sie dieses Formular nicht für Unterrichtsbefreiungen, Beurlaubungen oder für eine Kontaktaufnahme aus anderen Gründen.
- Denken Sie daran, dass in jedem Fall eine schriftliche Entschuldigung mit Ihrer handgezeichneten Unterschrift binnen drei Tagen dem Klassenlehrerteam / dem Tutor nachzureichen ist.